Fachbegriffe

Fachbegriffe aus dem Familienrecht kurz erklärt

In einem ausführlichen Erstberatungsgespräch werde ich mit Ihnen Ihre derzeitige Position und die sich daraus ergebenden Rechtsfragen erörtern. Zudem werden wir Strategien erarbeiten, die Ihnen die Durchsetzung Ihrer Vorstellungen ermöglichen. Dies kann zum einen ein mit Konsequenz und notwendiger Härte durchgeführter Prozess oder eine außergerichtliche Einigung sein.

Ich rate zu einem Ehevertrag, weil sich unsere gesellschaftlichen Bedingungen immer schneller ändern und weil die klassische Hausfrauenehe immer seltener wird. Stattdessen entstehen viele andere Formen des Zusammenlebens. Ein Ehevertrag ist auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten.

Er kann grundsätzlich immer, das heißt vor der Eheschließung, während der Ehe oder unmittelbar vor einer Trennung, geschlossen werden.

Mit einem Ehevertrag können Sie Ihre Zukunft weitgehend rechtlich absichern.

Kann keine Einigung darüber erzielt werden, wer die bisherige gemeinsame Wohnung/das Haus künftig alleine oder gemeinsam mit den Kindern bewohnen soll, so besteht die Möglichkeit, über ein gerichtliches Verfahren die Zuweisung der Wohnung/des Hauses an einen der Beteiligten zu erreichen.

Ehegatten/ Lebenspartnern steht möglicherweise ein Anspruch auf Unterhaltszahlung zu. Im Rahmen einer Ehescheidung ist deutlich zwischen Trennungsunterhalt und dem sogenannten nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden. Grundsätzlich wird der Trennungsunterhalt immer geschuldet bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Nach diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, nachehelichen Unterhalt zu beanspruchen. Häufig wird nachehelicher Unterhalt jedoch nur eingeschränkt zugesprochen (zeitliche Begrenzung oder Begrenzung der Höhe nach).

Grundsätzlich haben minderjährige Kinder sowie volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Für die Beteiligten ist die Frage nach der Höhe dieses Anspruches, und ob der Anspruch gegen beide Elternteile besteht, entscheidend.

In den meisten Fällen behalten Eltern nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge. In Einzelfällen kann aber die Übertragung auf einen Elternteil notwendig werden. Häufig reicht es aus, lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beziehungsweise Teile der elterlichen Sorge zu übertragen oder eine Vollmacht zu erteilen.

Nicht verheiratete Eltern erhalten die gemeinsame elterliche Sorge durch eine übereinstimmende Sorgerechtserklärung.

Wird diese von der Mutter nicht abgegeben, so kann der Vater des Kindes die gemeinsame elterliche Sorge in einem gerichtlichen Verfahren einfordern.

Oft stellt sich die Frage, wo die Kinder künftig leben sollen. Entsteht keine Einigung, so kann unter Beibehaltung der bisherigen Sorgerechtsregelung auch lediglich die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in Betracht kommen. Dieses Aufenthaltsbestimmungsrecht ermöglicht es dem innehabenden Elternteil, die Entscheidungen des normalen Alltags für das Kind alleine zu treffen.

Die zuständigen Amtsgerichte stellen bei finanzieller Bedürftigkeit einen Beratungsschein aus. Gegen Vorlage dieses Scheins und einer Zahlung von 15,- € erhalten Sie von mir eine umfassende Erstberatung.

Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens werden bei Bedürftigkeit auf einen entsprechenden Antrag hin ebenfalls von der Staatskasse übernommen. Voraussetzung für die Übernahme ist jedoch darüber hinaus, dass das Verfahren nicht von vorneherein als aussichtslos zu bewerten ist. Ob und in welcher Höhe Ratenzahlung auf die zu erwartenden Verfahrenskosten angeordnet wird, richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Betroffenen.

Opfer von psychischer und/oder körperlicher Gewalt haben die Möglichkeit, ein Näherungsverbot zu erwirken. Der Verstoß gegen dieses Näherungsverbot hat ein Ordnungsgeld oder ein Strafverfahren zur Folge.

In einigen Fällen empfiehlt es sich, auch Strafanzeige zu stellen. Während des gesamten Strafverfahrens werden die Opfer von mir als beigeordnete Nebenklagevertreter/in begleitet.

Durch die in der Mediation notwendigerweise geforderte Neutralität kann ich für Sie nur als Fachanwältin in Anspruch genommen werden oder als Mediatorin tätig sein. Parteiische Einzelvertretung und Mediation schließen sich aus.

Die Schenkungen von Schwiegereltern an das Schwiegerkind, die in der Regel im Vertrauen darauf gegeben werden, dass das eigene Kind wegen des Weiterbestehens der Ehe lebenslang an dieser Schenkung teilhat, können teilweise oder in voller Höhe zurückgefordert werden.

Das während der Ehe erworbene Vermögen wird zwischen den Beteiligten hälftig geteilt. Es wird die Differenz von Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung und Endvermögen zum Zeitpunkt der Trennung oder der Zustellung des Scheidungsantrages ermittelt.

Der Versorgungsausgleich muss (mit wenigen Ausnahmen) immer im Fall einer Scheidung durchgeführt werden. Hier werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten ausgeglichen.

Wie der Kontakt beider Elternteile während der Woche, am Wochenende und in den Ferien zwischen den Beteiligten stattfindet, ob und in welchem Umfang Übernachtungen der Kinder erfolgen sollen, regelt das Umgangsrecht.

Im Einzelfall kommt das sogenannte Wechselmodell in Betracht. Im Rahmen dieses Modells verbringen die Kinder gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen und auch der geschuldete Kindesunterhalt hat unmittelbare Auswirkungen.

Sie haben noch Fragen über mich und meine Leistungen? 
Dann zögern Sie nicht länger und kontaktieren mich!

Ich freue mich auf Sie.